28 Dezember 2005

Treibjagd

Ich kenne die Hintergründe nicht genau, warum Henryk Broder, Sacha Stawski und Ralf Schröder den juristischen Streit mit Erhard Arendt suchen. Erschreckend finde ich, sofern die Schilderung zutrifft, dass bereits eine Kontopfändung gegenüber Herrn Arendt durchgesetzt wurde. Von außen betrachtet sieht es fast so aus, als ob er mit juristischen Mitteln finanziell fertig und mundtot gemacht werden soll.

Dieser erste Eindruck mag indes täuschen - ich wäre daher sehr dankbar für eingehende Hinweise darauf, die diesen Eindruck abschwächen.

Das Mittel der Abmahnung ist meines Wissens ein wettbewerbsrechtliches Instrument - ich frage mich daher, warum es in Meinungsauseinandersetzungen mit Privatleuten zum Einsatz kommen kann.

Im Übrigen verstehe ich grundsätzlich, dass jemand mit den sektiererisch auftretenden Hysterikern und/oder Likudiks von "Honestly Concerned" Probleme haben kann. In dieser Gruppe, die unter den Aktivisten meines Wissens einen beachtlichen Anteil fanatisierter "messianischer Christen" hat (!), finden sich obskure Auffassungen (z.B. in Bezug auf die angebliche Notwendigkeit von Provokation auf linken Demos) und Dialogunfähigkeit.

Ich veröffentliche auszugsweise den Aufruf von Erhard Arendt:

(...) Bestimmte Gruppierungen rund um Honestly Concerned haben mich als ihr Zielobjekt ausgesucht. Es laufen zurzeit rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Heryk M. Broder, Sacha Stawski, Ralf Schröder und mir. Inhaltlich wollte man mir vieles vorwerfen, hat aber über das Gericht bisher nichts erreichen können, kann mir eigentlich auch nichts vorwerfen. Ich habe immer jeweils mit Quellenangabe zitiert und die Aussagen belegt.

(...) Innerhalb weniger Tage erhielt ich drei Abmahnungen und die Aufforderung, Unterlassungserklärungen abzugeben, (auch von einem Ralf Schröder, der es inzwischen aber wohl aufgegeben hat). Hier muss ich (auch wenn das Gericht später vom Grund her und von der Höhe des Streitwertes her anders entscheidet) die Rechtsanwaltkosten tragen, die (...) maßlos überhöht angesetzt wurden. Im Falle Broders streben wir eine Gerichtsverhandlung an. Durch die hohe Festsetzung des Geschäftswertes entstehen mir nun aber hohe Kosten.

Ich wurde innerhalb einer Woche mit zwei unnötigen Einstweiligen Verfügungen überschüttet, obwohl das eventuell zu Bemängelnde nicht mehr online war. Innerhalb einer Woche erreichten mich dann von Broder weitere Fristsetzungen, gleichzeitig kam ein Bestrafungsantrag und ein Schreiben meines Providers. Man wollte ihn unter Druck setzen, meine Seiten zu kündigen.

(...) Am 20.12. hatte ich dann, als ich eigentlich noch Weihnachtsgeschenke für meine Kinder kaufen wollte, ein bisher in meinem Leben einmaliges Erlebnis: Man hatte ein Kontopfändung über etwa 1500 € erwirkt.

Die Sparkasse dachte, dass ein größerer Prozess auf mich zukommt und obwohl mein Überziehungskredit ausgereicht hätte, wurde in der Annahme, dass weitere Forderungen des Gerichts erhoben würden, mein Konto gesperrt, es war über Weihnachten nicht mehr zugänglich.

Der Pfändungsbetrag von etwa 1500 € muss gedeckt werden, wahrscheinlich werden auch im Fall Stawski Forderungen erwirkt, das wären noch einmal etwa 750 €. Die gesamten Kosten dieses Rechtstreites werden eventuell bei etwa 5000 – 6000 € liegen.

“Das Palästina Portal” steht für den gemeinsamen Frieden im Nahen Osten, für Palästina und Israel. (...) Als angestellter Lehrer und freischaffender Künstler, nun Frührentner, lebe ich zur Zeit von einer nicht sehr großen Rente.(...)

Eine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung wäre es auch, wenn sie eine meiner künstlerischen Arbeiten erwerben. Erhard Arendt-Art

Soweit Sie keinen persönlichen Solidaritätsbeitrag leisten können bitte ich darum zu überlegen ob sie nicht aber Personen, Organisationen kennen, die vielleicht in diesem besonderen Fall “Das Palästina Portal” unterstützen würden. Dies kann sich auf den aktuellen Rechtsstreit beziehen, dies kann auch eine generelle Unterstützung der Arbeit für “Das Palästina Portal” sein. Es wäre gut, wenn es Organisationen, Parteien, Friedengruppen gäbe, die diese Arbeit dauerhaft sponsern würden und könnten.

Soweit eine finanzielle Unterstützung möglich ist, bitte ich Sie diese mit dem Vermerk: “Das Palästina Portal” auf das Konto: Frauke Arendt – Kontonummer 660829 – Sparkasse Iserlohn 4450045 IBAN: DE76445500450000660829 – Papierform: DE76 4455 0045 0000 6608 29 - BIC: WELADED1ISL (Ort: Iserlohn) vorzunehmen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit,
Erhard Arendt

Wer Hinweise hat, worauf sich die Abmahnungen gründen, sei bitte besonders gebeten, in den Kommentaren zu schreiben. Den Einsatz des Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechts für Zwecke des Meinungskampfes halte ich für problematisch. Es wäre sinnvoll, wenn der Gesetzgeber das zunehmende Abmahnunwesen begrenzen würde.

Im Übrigen halte ich so Manches von dem, was Erhardt Arendt schreibt, für unausgewogen und insofern für wenig geeignet, Verständigung zu bewirken. Beispielsweise fehlen bei ihm Hinweise auf schweren Fehler (um nicht von Verbrechen zu sprechen) der palästinensischen Autonomiebehörde oder auf die fortgesetzten Hetzkampagnen arabischer Medien. Mich stört es, wenn Unrecht nur auf israelischer Seite gesucht wird. Außerdem stört es mich generell, wenn der Nahostkonflikt in Deutschland so stark in den Vordergrund gedrückt wird - wir haben in Deutschland andere Themen.

Aber, um einen Vergleich zu wählen, mit seiner Einseitigkeit ist Erhardt Arendt z.B. längst noch nicht so unausgewogen wie z.B. die kruden ideologischen Machwerke antideutscher Likudniks.

10 Comments:

At 28 Dezember, 2005 21:47, Blogger John Dean said...

Es geht um einen mit juristischen Mitteln betriebenen Meinungskampf. Das juristische Mittel, ausgerechnet Abmahnungen, nutzt Besonderheiten unseres Rechtsstaats und dient in diesem Fall der Unterdrückung einer abweichenden Meinung.

Ob das nun für Liberale überhaupt ein Thema ist, oder vor allem eine problematische Überschrift, nun, das wird man sehen.

Ich finde es jedenfalls bemerkenswert, auf welche Weise weltanschauliche Differenzen ausgetragen werden. Vielleicht ist das ein Fall, wo ich mich der Devise "Weniger Staat!" anschließe.

Das wettbewerbsrechtliche Instrument der Abmahnung muss m.E. im Umgang mit Privatleuten gründlich entschärft werden, und zwar auf eine Weise, dass Abmahnungen gegen Privatleute nicht mehr bevorzugt ihrer finanziellen Auswirkungen wegen stattfinden.

Wenn der Gesetzgeber also dieses Instrument begrenzen würde (weniger Staat!), indem er gegenüber Privatleuten die Kosten einer Abmahnung auf z.B. 150 € beschränkt, dann hätte das m.E. viele Vorteile, zum Beispiel für den Rechtsfrieden und zur Verminderung des Abmahnunwesens.

Entschädigungsansprüche usw. usf. wären durch diese Begrenzung nicht betroffen.

 
At 28 Dezember, 2005 22:31, Anonymous Anonym said...

Das ist genau der Punkt! Ein Abmahnung muss nicht einmal tatsächlich begründet sein, es reicht, wenn man eine entsprechende Jura-Prostituierte (Anwalt) findet, die einem sowas macht. Und mit den vermeintlichen "Ansprüchen" daraus kann fröhlich vollstreckt werden und solch ein Unfug bei den Banken getrieben werden wie im vorliegenden Fall. Man sollte Broder wegen Rechtsmißbrauch mit den gleichen Mitteln deftigst in den Arsch treten!

 
At 29 Dezember, 2005 12:48, Blogger John Dean said...

@Boche
Nur die Ruhe! Bitte nicht vergessen, dass wir kein Teil des Streits sind, okay?

Wenn du die Möglichkeit aufführst: "nicht vielleicht um herabsetzende Lügen oder Beleidigungen geht?" (diese Möglichkeit hätte ich bis gestern auch für denkbar gehalten) - dann wäre das ein gewisses Missverständnis des juristischen Mittels der Abmahnung.

Eine ehrabschneiende Lüge kann i.d.R. nicht abgemahnt werden.

Nachdem ich gestern meine Kenntnisse zum Abmahnrecht aufgefrischt habe, bin ich mir ziemlich sicher, dass es bei den offenbar koordinierten Abmahnungen der HC-Aktivisten um einen Versurch geht, das Mittel der Abmahnung für den politischen Meinungskampf gegen Privatleute einzusetzen.

Dafür war es aber nicht gedacht!

Ich halte das für einen ausgesprochen missbräuchlichen Einsatz. Eine Kontopfändung ist kein Scherz.

Boche, aber ob das für Liberale der heutigen Zeit überhaupt einen Gedanken wert sein darf?

 
At 29 Dezember, 2005 13:36, Blogger John Dean said...

Vielleicht ist das folgende Zitat in Bezug auf den Inhalt des Rechtsstreites ein wenig erhellend, obwohl ich die Zuverlässigkeit des Behaupteten z.Zt. nicht nachprüfen kann:

--- schnipp ---
In der ursprünglichen ersten Abmahnung soll Henryk M. Broder wohl auf Rechte am eigenen Bild in satirischen Kollagen, auf die Verletzung von Urheberrechten durch belegende Zitate, auf unzulässige Verlinkung seiner Webseite, auf die Verletzung von Titelschutzrechten von Henryk M. Broder am Titel “Der ewige Antisemit” durch die Parodie “Der ewige Schmock” und auf die unzulässige Verwendung des Namens von Henryk M. Broder in Metatags abgestellt haben.
--- schnapp ---

(Quelle)

Nun, würde man einen militärischen Vergleich wählen, könnte man demnach von einer juristischen Streubombe sprechen. Auf die einzelnen Inhalte gehe ich noch ein.

Das grundsätzliche Problem: Es geht bei diesem Rechtsstreit offenkundig (man beachte hier z.B. das abgestimmte Verhalten der HC-Aktivisten) substantiell nicht um bestimmte rechtliche Positionen, sondern um den Einsatz des Rechts als Mittel im Meinungskampf.

Nun zu den einzelnen juristischen Vorwürfen (sofern dies richtig berichtet wurde):

1. Wer wie Broder aktiv an vorderster Front des Meinungskampfes steht, der darf sich im Fall der Arendt-Seiten m.E. nicht auf angebliche "Schmähkritik" berufen.

2. Die Sache mit dem Metatag hat sich damit übrigens auch erledigt. Wer sich auf seinen Internetseiten umfassend mit Herrn Broder als Publizisten beschäftigt, darf einen entsprechenden Metatag setzen.

3. Als Person des Zeitgeschehens darf er sich über eine künstlerische Verwendung eines Bildes in einer Collage kaum beklagen.

4. Das Zitationsrecht halte ich angesichts der ehemaligen Zitate-Häufung für aussichtsvoller - allerdings muss man hier im Einzelfall prüfen,
(a) wie der zeitliche Ablauf war
(b) ob hier wirklich ein Missverhältnis in der Nutzung von Zitaten vorlag
(c) ob das Mittel der Abmahnung angesichtes einer sozusagen geschäftlichen Wiederholungsgefahr überhaupt zur Anwendung gelangen konnte.

5. Der Bezug auf "Titelschutzrechte" ist ein übler Scherz. Weder kann es an einem Titel "Der ewige Antisemit" einen Titelschutz geben, und noch weniger an einem Titel "Der ewige xxx".

6. Die Frage der Verlinkung mag juristisch teils umstritten sein, aber im Rahmen des politischen Meinungskampfes sind Links auch in größeren Umfang zulässig. Wer sich streitend und vielbeachtet in die Öffentlichkeit des Internets begibt, dem steht es nicht zu, eine Verlinkung auf eigene Inhalte durch andere mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.

7. Ich halte es zwar für herabwürdigend und ausgesprochen stillos, Herrn Broder einen "ewigen Schmock" zu nennen, allerdings ist auch dies im Rahmen der Bissigkeit ders Meinungskampfes (an dem Herr Broder aktiv teilnimmt) und im Rahmen eines eskalierenden Streit (bei dem Herr Broder sich klugerweise öffentlicher Äußerungen in Bezug auf seinen Kontrahenten enthält) mit anderen Maßstäben zu werten. Herrn Arendt rate ich, dieses Schmähwort zu entfernen, einmal in Respekt auf Herrn Broder und auch, um sich eine künftige Beleidigungsklage zu ersparen.

 
At 29 Dezember, 2005 19:10, Anonymous Anonym said...

Henryk M Broder hat, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, in der Abmahnung im wesentlichen so argumentiert, dass die Zitate, die Erhard Arendt von ihm benutzt hat, um zu zeigen, was Broder für ein Mensch ist und wie er andere beleidigt, eine Verletzung des Urheberrechtes darstellen.

Tatsächlich ging es Henryk M Broder anscheinend darum, Erhard Arendt irgendwie eins reinzuwürgen, einzuschüchtern und zu versuchen, die Seite über ihn irgendwie aus dem Netz zu bekommen.

Diese Vermutung wird dadurch gestützt, dass Henryk M Broder anscheinend versucht hat, den Provider von Erhard Arendt zur Schließung der Webseite zu bewegen, obwohl die beanstandete Störung nicht mehr vorlag.

Ganz egal, was man von der Webseite von Erhard Arendt hält, so sehe ich darin einen Mißbrauch des Rechtes.

Für mich sieht das so aus, als wie wenn jemand sagt: "der 50-jährige Herr Müller frißt kleine Kinder" und Herr Müller verklagt dann den Autor erfolgreich wegen Beleidigung auf Zahlung einer hohen Geldsumme mit der Begründung, die Behauptung sei falsch, weil er letzte Woche 51 Jahre alt geworden sei, dann empfinde ich das als ähnlich rechtsmißbräuchlich.

 
At 29 Dezember, 2005 21:11, Blogger John Dean said...

Das Wettbewerbsrecht kennt die "böswillige Störung des Geschäftsablaufs" bzw. die "unberechtigte Verwarnung", was angesichts des Umfangs der Broder-Abmahnung und des politisch koordinierten Vorgehens seiner Mitstreiter in diesem Fall vor Gericht kaum zu widerlegen ist.

Ich verfasse dazu im Laufe der nächsten Stunde einen eigenen Blogbeitrag.

 
At 05 Januar, 2006 16:55, Anonymous Anonym said...

Nur halbgare Vermutungen und schwammige Spekulationen im Text... 6 setzen! Peeeeee*

 
At 08 Januar, 2006 18:27, Blogger John Dean said...

Liege ich falsch, wenn ich bei Herrn Partisan* eine ziemliche Nähe zu den Berliner Antideutschen vermute?

Alle Menschen werden Broder, gell? Ein hübscher Treppenwitz wäre es, wenn Herr Henryk Broder ebenjenen "Partisan*" z.B. wegen diesem Verstoß gegen das Zitationrecht verklagen würde...

 
At 07 Januar, 2008 21:26, Anonymous Anonym said...

vielen dank für die veröffentlichung des solidaritätsaufruf und die geistvollen kommentare. ich bekam mehrere anfragen wegen des angegebenen kontos. es ist nicht mehr gültig. die aktuelle kontonummer ist: Konto Sparkasse Dortmund - NR. 152082215 - BLZ 44050199
IBAN DE13 4405 0199 0152 0822 15 - BIC DORTDE33

alles gute erhard arendt

 
At 09 März, 2008 00:03, Anonymous Anonym said...

Hör bloß auf Arendt mit deiner miesen Betteltour, du widerlicher Antisemit!

 

Kommentar veröffentlichen

<< Home