Abmahnunwesen beschränken!
Die wettbewerbs- bzw. markenrechtliche Möglichkeit des Abmahnens hat sich in Deutschland zu einem Unwesen, ja, sogar zu einer eigenen Branche entwickelt. Ganze Jahrgänge ansonsten einkommensloser Juristen werden damit durchgefüttert, in der Regel von Kleingewerbetreibenden und Privatleuten.
Wie nett! Bloß: Dem fairen Wettbewerb nützt das derzeitig umfangreich in Anspruch genommene Rechtsinstitut der Abmahnung eher wenig, wenn es diesem nicht sogar teils abträglich ist.
In England kennt man derartige Probleme im Wettbewerbsrecht nicht. Über paritätisch zusammengesetzte Schiedsgerichte, aber auch dadurch, dass der Abmahner damit kein Geld verdienen kann, ist Missbrauch dort sehr selten.
Ich sehe fünf mögliche Lösungswege aus dem deutschen Dilemma:
- Deutliche Beschränkung der Abmahngebühren für den Regelfall
- Schaffung von Gesetzen zur Missbrauchsbekämpfung
- Schaffung von Institutionen zur Missbrauchsbekämpfung
- Einrichtung von vorgeschalteten bzw. anrufbaren Clearingstellen (z.B. via IHK)
- Juristische Sonderbehandlung "kleiner" Fälle bzw. von Privatleuten
4 Comments:
volle Zustimmung
Und wer schult dann die ganzen überflüssigen Juristen um? ;-)
Da ist dann mal ne Firma kulant und mahnt nicht gleich ab, das meckern manche auch nur wieder rum: http://www.myblog.de/politischinkompetent/art/2647717
MfG
Daniel
Daniel, mit Verlaub, dein Link hat absolut *nichts* mit den Vorschlägen zur Begrenzung des Abmahnunwesens zu tun.
Wenn ich dir einen Ratschlag geben darf: Mäßige deinen Ton gegenüber deinen politischen Gegnern. Dann wird deine Kritik auch einen besseren Erfolge haben.
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