07 Januar 2006

Abmahnunwesen beschränken!

Die wettbewerbs- bzw. markenrechtliche Möglichkeit des Abmahnens hat sich in Deutschland zu einem Unwesen, ja, sogar zu einer eigenen Branche entwickelt. Ganze Jahrgänge ansonsten einkommensloser Juristen werden damit durchgefüttert, in der Regel von Kleingewerbetreibenden und Privatleuten.

Wie nett! Bloß: Dem fairen Wettbewerb nützt das derzeitig umfangreich in Anspruch genommene Rechtsinstitut der Abmahnung eher wenig, wenn es diesem nicht sogar teils abträglich ist.

In England kennt man derartige Probleme im Wettbewerbsrecht nicht. Über paritätisch zusammengesetzte Schiedsgerichte, aber auch dadurch, dass der Abmahner damit kein Geld verdienen kann, ist Missbrauch dort sehr selten.

Ich sehe fünf mögliche Lösungswege aus dem deutschen Dilemma:
  • Deutliche Beschränkung der Abmahngebühren für den Regelfall
  • Schaffung von Gesetzen zur Missbrauchsbekämpfung
  • Schaffung von Institutionen zur Missbrauchsbekämpfung
  • Einrichtung von vorgeschalteten bzw. anrufbaren Clearingstellen (z.B. via IHK)
  • Juristische Sonderbehandlung "kleiner" Fälle bzw. von Privatleuten

4 Comments:

At 07 Januar, 2006 18:12, Anonymous Anonym said...

volle Zustimmung

 
At 08 Januar, 2006 00:10, Anonymous Anonym said...

Und wer schult dann die ganzen überflüssigen Juristen um? ;-)

 
At 09 Januar, 2006 06:28, Anonymous Anonym said...

Da ist dann mal ne Firma kulant und mahnt nicht gleich ab, das meckern manche auch nur wieder rum: http://www.myblog.de/politischinkompetent/art/2647717

MfG

Daniel

 
At 09 Januar, 2006 13:52, Blogger John Dean said...

Daniel, mit Verlaub, dein Link hat absolut *nichts* mit den Vorschlägen zur Begrenzung des Abmahnunwesens zu tun.

Wenn ich dir einen Ratschlag geben darf: Mäßige deinen Ton gegenüber deinen politischen Gegnern. Dann wird deine Kritik auch einen besseren Erfolge haben.

 

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