11 Mai 2008

Ich stelle gerade fest, leicht erschreckt, erstens, dass ich in Fragen der Wettbewerbspolitik und Wirtschaftsordnung noch völlig am Anfang stehe, zweitens, dass die Erkenntnisse und Diskussionen der sog. Freiburger Lehrgemeinschaft verschüttet zu werden drohen (während ein Blender wie Raffelhüschen als wirtschaftswissenschaftliche Lichtgestalt gehandelt wird), und drittens, dass die Möglichkeiten einer auf fairen Leistungswettbewerb zielenden Rechtsordnung durch den Vorrang der EU in "Wettbewerbs"fragen inzwischen ziemlich stark eingeschränkt sind. Dabei meint die EU, dass ihr in allen Fragen ein totaler Vorrang gebühre, die sich nur irgendwie als "europäisches Wettbewerbshindernis" (gemeint: Handelshindernis) auffassen lassen - und dazu gehören dann leider auch viele jener nationalen Rechtsbereiche und potentiellen Regelulierungswünsche, welche das eigentliche Wettbewerbsgeschehen verbessern sollen, wo also z.B. Kundenmacht und Arbeitnehmermacht gestärkt wird, wenn diese auf ansonsten übermächtige Wirtschaftsinteressen stoßen.

Übel in Bezug auf die tatsächlich verwirklichte Wirtschaftsordnung wirkt m.E. dabei auch die von tausenden Lobbyisten vorangetriebene EU-Tendenz zur Ausweitung der Geltungsbereiche bzw. Stärkung der Verwertungsmöglickeiten beanspruchter Patent- und Urheberrechte, welche einen Prozess der wirtschaftlichen Machtkonzentration fördern und Märkte bzw. die dort gehandelten Produkte von einem lebendigen Wettbewerb zunehmend abschotten oder dazu führen, dass für kleinen und mittlere Marktteilnehmer erhebliche Hindernisse zum Marktzugang aufgestellt werden. Es findet, hier gefördert von der EU, ein Prozess zur Verrechtlichung des Wirtschaftsgeschehens statt, der tatsächlich wettbewerbsmindernd wirkt und insbesonders kleineren Marktanbietern hohe Transaktions- und Marktzugangskosten auferlegt.

Vielleicht wäre es in diesem Zusammenhang hilfreich, wenn man den "Zugang als Anbieter zu ökonomischen Märkten" als Bürgerrecht auffassen würde - und gezielt (auch: rechtliche) Kleinunternehmerprivilegien schafft bzw. ausbaut.

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