22 November 2007

Die braune Verbrecherpartei und die Staatsanwaltschaft

Neuerdings ermitteln einzelne Staatsanwaltschaften, wenn es jemand wagen sollte, die NPD als "braunes Pack" oder "Verbrecherbande" zu beschimpfen. Angesichts neonazistischer Krimineller in NPD-Funktionärsrang ist unklar, warum die Staatsanwaltschaft überhaupt anfing, gegen Arno Hamburger und Konstantin Wecker zu ermitteln. Ist die Wahrheit strafbar? Immerhin: Nachdem es das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Nürnberg öffentlich kritisiert wurde, sind die Anzeigen gegen Arno Lustiger und Thomas Silberhorn eingestellt worden.

Die Anzeigen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Konstantin Wecker und diverse Konzertbesucher laufen jedoch anscheinend noch. (via)

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