19 September 2006

Amerikanische Lebensmittelkontrolle als Vorbild

Das sogenannte "Verbraucherinformationsgesetz" ist in Wirklichkeit Seehofers Informationsverhinderungsgesetz. Die amerikanische Lebensmittelkontrolle macht es hingegen möglich (auch bei deutschen Firmen, die in die USA exportieren), dass die Kontrollberichte der geprüften Firmen im Internet nachzulesen sind, komplett mit Name des Herstellers, Name des verkauften Produkts und sogar unter Angabe der Märkte, wo beanstandete Ware verkauft wurde.

Hier in Deutschland werden derartige Angaben von wirtschaftshörigen Behörden als "Betriebsgeheimnis" eingestuft.

P.S.
Für Ordoliberale* ist die Informierung von Kunden, Konsumenten und Arbeitnehmern selbstverständlich und auch zwar auch auf Kosten von Unternehmen durchzusetzen.

Märkte ohne objektive und relevante Information? Nur noch PR-Geblubber der Unternehmen? Nein, Märkte und ein sinnvoller und verantwortlicher Wettbewerb funktionieren nur dann, wenn auch die schwächeren Marktteilnehmer informiert sind. Lebensmittel-Lobby, Radikalkapitalisten, Neo- und Wirtschaftsliberale möchten jedoch eine objektive Kundeninformation durch staatliche Stellen verhindern. Sie möchten verhindern, dass verfügbare Information öffentlich gemacht wird und nennen es "weniger Staat".

*Ordoliberal ist natürlich nur derjenige, der bereit ist, sich zugunsten von Konsumenten und Arbeitnehmern auch gegen die Interessen von Wirtschaftslobbyisten zu wenden. Die klientelistische Dreckstruppe von der FDP und deren bloggenden Aktivisten mögen alles Mögliche sein, aber nie und nimmer sind sie ordoliberal.