16 November 2005

Besteuerung von Unternehmen - grundsätzlich betrachtet

Bemerkung für Rayson:

Unternehmen profitieren von staatlichem Handeln - von Staatlichkeit überhaupt. Die Idee, dass es prinzipiell "ungerecht" oder "ungerechtfertigt" sei, Unternehmen zu besteuern, steht auf brüchigen (ideologisch-libertären) Füßen. Z.B. ist unsere Rechtsordnung (nicht gerade unaufwändig durchsetzbar) in erheblichen Maß (BGB u.a.) darauf gerichtet, dass Unternehmen fair und ohne Beeinträchtigungen handeln können.
Unternehmen leben in und mit der Gesellschaft - und auch von der Gesellschaft, niemals ohne sie. Daher ist es prinzipiell gerechtfertigt, Unternehmen gemäß ihrer Leistungsfähigkeit zu besteuern.

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3 Comments:

At 16 November, 2005 17:46, Anonymous Anonym said...

Da ich direkt angesprochen wurde, muss ich mich wohl doch noch einmal wiederholen, obwohl ich eigentlich dazu übergehen wollte, mich still und leise über die Deansche Definition von "ordoliberal" zu amüsieren:

Unternehmen sind Vertragskonstrukte real existierender Menschen und selbst keine lebenden Organismen. Alles, was auf Unternehmensebene an Wertschöpfung erfolgt, fließt in Form von Löhnen und Gewinnen oder Zinsen an real existierende Menschen weiter.

Es ist genau so "gerecht" oder "ungerecht", ein Unternehmen zu besteuern wie z.B. einen Kaufvertrag, eine Ehe oder eine Mietwohnung.

Konsequenterweise unterliegen in Deutschland Personengesellschaften keiner Einkommensbesteuerung, sondern nur ihre Inhaber. Dass es bei Kapitalgesellschaften heute anders ist, hat letztlich erhebungstechnische und formaljuristische Gründe - hier wirkt die Steuer als Quellenabzug auf Kapitaleinkünfte. Im alten Anrechnungsverfahren wurde das sogar noch deutlicher. Unternehmen können selbst gar nicht das haben, was man unter "Leistungsfähigkeit" versteht.

 
At 16 November, 2005 19:53, Blogger John Dean said...

Eine "Mietwohnung" zu besteuern - als Steuerobjekt - geht natürlich, rein prinzipiell. Es handelt sich aber bei der Mietwohnung nicht um ein Individuum oder eine gemeinschaftliche Veranstaltung von Individuen, sondern um eine bloße Sache.

Wozu soll man Sachen, die nicht auf den Staat reagieren können, mit Steuersubjekten gleich stellen?

Unternehmen sind keine Sachen.

Rayson, die prinzipielle Besteuerbarkeit einer ökonomischen Einheit setzt m.E. keine singulären biologischen Organismus voraus.

Nehmen wir z.B. eine Ehe. Das sind bereits zwei Organismen.

Dass alles, was Unternehmen leisten, automatisch an Menschen zurückfließt, das mag in einer idealen Welt so sein.

In der realen Welt wird das vielleicht zu über 80% so sein, ändert aber wenig daran, dass nicht der am Ende der Kette stehende einzelne Mensch, sondern eben das Unternehmen als wirtschaftliche Einheit und als Adresse/Nutznießer von Staatlichkeit existent ist.

Ein Unternehmen könnte theoretisch auch ohne den Einfluss von Eigentümern als gemeinschaftliche ökonomische Veranstaltung existieren und im Verhältnis zu Staat und Gesellschaft eigene Interessen verfolgen.

Eine Sache kann das nicht.

Versteht man Unternehmen als gemeinschaftliche ökonomische Handdlungseinheit, so besteht bei einem Unternehmen praktisch immer ein besonderes Verhältnis zum Staat, welches ein bloßer Gegenstand, z.B. die Mietwohnung eben nicht hat.

Das Argument mag zu abstrakt wirken - dann werde ich halt konkreter, indem ich ein paar Folgen eines Verzichts auf Unternehmensbesteuerung betrachte.

Ein klitzekleines Gedankenexperiment:

Es gäbe ein Land ohne Unternehmenssteuern. Individuum A besitzt ein Unternehmen. Individuum B besitzt kein Unternehmen. Nun legt A sein Geld in der Unternehmung an (Effekt: Null Steuern), während B seine Erträge aus Geldanlagen versteuern muss.

Gehen wir einen Schritt weiter:

Das Unternehmen des A betreibt "für Führungsnachwuchs" eine Weiterbildungsinstitution, in der nur die Kinder der Stifter gefördert werden. Daran gibt es nichts Illegales. B muss hingegen die Weiterbildung seiner Kinder selbst bezahlen. Das heißt: A kann sein nicht besteuertes Unternehmen problemlos so strukturieren - und sein Unternehmen so nutzen, dass seine steuerliche Belastung deutlich geringer ausfällt.

Es gibt noch ein weiteres Problem, sehr konkret: Einzelindividuen können sich teils sehr leicht der Besteuerung entziehen, z.B., indem sie sich zum "Staatsbürger Monacos" machen oder mit den Schweizer Steuerbehörden einen Deal machen.

Der Verzicht auf die Besteuerung von Unternehmen läuft in meinen Augen auf das Ende des Versuchs der Steuergerechtigkeit hinaus, begünstigt strukturell diejenigen, welche als Eigentümer über den Unternehmen verfügen können.

Die Besteuerung möglichst nahe der Quelle, möglichst gemäß der Belastbarkeit, ist ein weiteres Argument, dass gegen die Aufhebung von Unternehmenssteuern spricht.

 
At 17 November, 2005 00:32, Anonymous Anonym said...

Wir müssen uns schon entscheiden, worüber wir reden. Reden wir von der Fähigkeit eines Unternehmens, Steuersubjekt zu sein oder gar Leistungsfähigkeit im steuerlichen Sinne zu verkörpern, oder reden wir davon, ob eine Besteuerung von Kapitaleinkünften auf Unternehmensebene praktische erhebungstechnische Vorteile hat? Letzteres halte ich wie schon mehrfach betont für eine begründete Sichtweise, Ersteres für Unfug.

Ein Unternehmen könnte theoretisch auch ohne den Einfluss von Eigentümern als gemeinschaftliche ökonomische Veranstaltung existieren und im Verhältnis zu Staat und Gesellschaft eigene Interessen verfolgen.

Erstens ist das sehr theoretisch und eher die Ausnahme als die Regel. Es ist übrigens gerade die Absicht der bösen Hypersuperneoliberalen, die Position der Eigentümer zu stärken.

Zweitens: Was sollen denn die Interessen "des Unternehmens" sein? Kann ein Unternehmen wirklich fühlen, denken, sich freuen, "Nutzen ziehen"? Kann es konsumieren? Wie soll das gehen, wenn ein Unternehmen im Grunde ein Beziehungsgeflecht von Menschen mit völlig unterschiedlichen Zielen ist? Nein, die Interessen eines Unternehmens sind in Wirklichkeit die seiner Eigentümer oder der von ihnen eingesetzten Vertreter (und damit wieder faktisch der Eigentümer).

Nun legt A sein Geld in der Unternehmung an (Effekt: Null Steuern), während B seine Erträge aus Geldanlagen versteuern muss.

Zunächst einmal ist lange nicht gesagt, dass Wertsteigerungen von Anteilen im Privatbesitz nicht auch Einkommen darstellen können. Dann scheinst du immer implizit Unternehmen=Kapitalgesellschaft zu setzen, was nicht der deutschen Wirklichkeit entspricht (ist A Besitzer einer Personengesellschaft, wird auch der wieder angelegte Gewinn sehr wohl direkt bei ihm besteuert, und zwar nach seiner Leistungsfähigkeit und nicht der fiktiven seines Unternehmens).

Aber wenn wir das alles mal ausblenden, ist die von dir genannte Steuerverteilung ja nicht die endgültige - wir reden nur von verschiedenen Zeitpunkten. Die meisten Besitzer von Unternehmensanteilen, die ich kenne, wollen, oh Wunder, mit dem Unternehmen selbst Geld verdienen, und zwar zur Befriedigung ihrer Konsumwünsche. Das heißt, früher oder später wollen oder müssen sie an die Kohle heran, und dann wird eben besteuert.

Das Unternehmen des A betreibt "für Führungsnachwuchs" eine Weiterbildungsinstitution, in der nur die Kinder der Stifter gefördert werden. Daran gibt es nichts Illegales. B muss hingegen die Weiterbildung seiner Kinder selbst bezahlen.

Bezahlen muss A auch. Sein erwarteter ausschüttungsfähiger Gewinn wird dann geringer. Der Nachteil kann dann nur darin bestehen, dass die Steuer für A auf den Gewinn nach Einkommensverwendung bezogen wird und daher entsprechend kleiner auszufallen droht. Das träfe dann zu, wenn wir mit der Aufhebung der Steuer direkt auf Unternehmensebene auch sämtliche Regeln der "verdeckten Gewinnausschüttung" abschaffen würden - das wäre wohl aber wenig sinnvoll.

 

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