11 Februar 2008

Der Abmahner als Sykophant

Das Rechtsinstitut der Abmahnung verfolgte eine an sich sinnvolle Grundidee, soll es doch unnötigen und teuren Rechtsstreit verhindern helfen. Aber kein Mensch ohne Geistesstörung, ja, eigentlich nicht einmal unsere m.E. ziemlich unfähige Justizministerin Zypries kann ernsthaft bestreiten, dass dieses Rechtsinstitut eher Übles bewirkt, sofern man schwerpunktmäßig das Internet und Ebay betrachtet. Hier ist etwas in Unordnung geraten. Mit sophistischer Argumentation mag es zwar noch gelingen, das allgemeine Abmahnunwesen im Internet als Problem seiner Nutzer darzustellen - nun: So ist es.

Es ist ein Problem, deshalb, weil die sogenannten "Organe der Rechtspflege" hier überwiegend nicht rechtspflegerisch auftreten, sondern als Sykophanten. Selten steht bei diesen Handlungen etwas anderes im Vordergrund als die Gebührenerzielungsabsicht, der eigentliche Rechtsanlass ist zumeist auf geradezu widersinnige Weise läppisch, was wiederum kaum verhindert, dass verständnisvolle Richter sich zu Handlangern der Sykophanten machen. Straf- und folgenlos hingegen bleibt, wenn ein Massenabmahner mit seinem Gewerbe auffliegt. Im Unterschied zu seinen Opfern: Er darf dann einfach weitermachen.

Sie besorgen sich ihr Geschäft auf fremde Kosten, bzw. als Geschäftsführung ohne Auftrag. Obwohl damit die rechtspflegerischen Selbstverpflichtungen des privilegierten Anwaltsstandes deutlich erhöht sein sollten, ist regelmäßig - viel zu häufig - das rabiate Gegenteil der Fall. In der Kommunikationsmethodik wird meist so vorgegangen, dass man diese erpresserisch nennen muss: Meist werden schwache und unerfahrene Rechtsgegner gesucht und diese mit brutalen, unangemessen verkürzten Fristen, sowie noch oben geschraubten Streitwerten und Rechtsrisiken in Unterwerfungszwang gebracht. Das Vorgehen erinnert regelmäßig weniger an eine rechtspflegerische Praxis, denn an die Strategien unseriöser Inkassoinstitute, die sich ebenfalls auf die Raubkunst verstehen, Streitwerte und Gebühren drastisch zu übertreiben.

Diese handwerkliche Kunst wird von den zuständigen Standesorganisationen milde geduldet (!) - aktiv wird man seitens der anwaltlichen Standesorganisationen allenfalls, falls das einträgliche Gewerbe durch Aktivitäten des Gesetzgebers eingeschränkt zu werden droht wird, zum Beispiel durch eine Begrenzung der Abmahngebühren gegenüber privaten Personen und Kleingewerblern auf 50 Euro.

Aber genau das fordern wir.

Wir fordern zudem, dass Sykophanten die Rechtsanwaltszulassung entzogen wird, sowie, dass sie angemessen, hart bestraft werden, statt sie einer fürsorglichen Standesinnung zu überlassen. So, wie der Schädigungswettbewerb im Wettbewerbsrecht unterbunden wird, so muss künftig auch die missbräuchliche Abmahnung, z.B. die gewerbliche Massenabmahnung mit harten Strafen unterbunden werden. Denn anders als bei Gewalttätern und Affektdelikten hätte hier ein hartes Strafmaß eine tatsächlich abschreckende Wirkung.

Wir dulden nicht, dass sich das Rechtsinstitut der Abmahnung zum Sykophantengewerbe entwickelt hat, zum Schaden der Internetbürger, und wir dulden die diesbezügliche Duldsamkeit des Justizministeriums nicht mehr.

Was ist das für eine seltsame Duldsamkeit in einem Ministerium, das sich zur Zeit eher als Helfershelfer der Sykophanten geriert, obwohl es ihm selbst nicht einmal mehr möglich ist, auch nur einen einzigen Mustertext für Handelsgeschäfte im Internet so zu formulieren, so, dass dieser nicht gleich den Sykophanten zum Opfer fällt?

Schluss damit!