27 März 2006

Der Anwalt als Organ der Rechtspflege

Anwaltspflichten in seiner privilegierten Stellung als Organ der Rechtspflege:

1. Zunächst hat er durch seine Unabhängigkeit (z.B. gegenüber Behörden, Richtern, Staatsanwaltschaft, Vorgesetzten) und Zielsetzung (als Sachwalter der Interessen des Mandanten) dazu beizutragen, dass seinen Mandanten Recht wiederfährt. Er darf und soll dabei Partei nehmen und ist hier nicht zu Objektivität verpflichtet. Er muss dabei jedoch gegenüber allen Beteiligten lauter auftreten.

2. Es ist ein Irrtum zu meinen, dass ein Anwalt ausschließlich seinem Mandanten verpflichtet sei. Eine einseitige Abhängigkeit allein von Mandanteninteressen ist für den Anwalt inakzeptabel, da der Anwalt in erster Linie dem rechtshygienischen Ziel dient, Recht und Gerechtigkeit zu fördern. Er darf und soll insoweit parteiisch sein, dass damit zugleich diesem höheren Ziel gedient wird.

Was sind die besonderen ethischen Verpflichtungen eines Anwalts im Rahmen seiner privilegierten Stellung als "Organ der Rechtspflege" gegenüber Nicht-Mandanten?

3. Ein gesetz- und standeswidriges Verhalten ist für den Anwalt unakzeptabel, z.B. die Vorspiegelung nicht gegebener Rechtsgrundlagen zur Durchsetzung der Interessen seiner Mandanten. Er muss überdies so auftreten, dass er mit seinem Verhalten zum Finden einer sachgerechten Entscheidung und zum fairen Interessenausgleich streitender Parteien beiträgt. Er dient dem Rechtsfrieden und nicht, anders als es schlechte Anwälte mitunter meinen, dem maximalen Vorteil der von ihm vertretenen Partei. Er darf mit seinem Verhalten einer Einigung mit der Gegenpartei und/oder der fairen Würdigung ihres Standpunktes nicht im Wege stehen.

4. Als Organ der Rechtspflege ist die Arbeit des Anwalts darüber hinaus von Integrität, Sorgfältigkeit und Zuverlässigkeit gekennzeichnet. Zudem ist er zur Wahrnehmung sozialer Verantwortung angehalten, dadurch, dass er wirtschaftlich bedürftige Mitbürger zu geringeren Gebührensätzen dient.

5. Ein standesgemäß auftretender Anwalt muss vermeiden, dass sich durch sein Verhalten de facto ein Rechtsverlust für die von ihm nicht vertretetene Gegenpartei ergibt. Dies betrifft u.a. den Umgang mit gegnerischen Parteien, die z.B. wegen ihrer wirtschaftlichen Schwäche keinen anwaltlichen Schutz genießen. Anwaltliches Handeln dient nicht dazu, einen maximalen ökonomischen Schaden der Gegenseite zu erreichen oder dazu, die Meinungsfreiheit der Gegenseite einzuschränken.

Der Anwalt ist kein Organ der Machtpflege, sondern der Rechtspflege.

3 Comments:

At 27 März, 2006 16:07, Anonymous Anonym said...

@ Dr. Dean

das mochte alles zu einer zeit stimmen, da der gemeine durchschnittliche (Jung-) Anwalt noch nicht knapp unter dem polnischen Fliesenleger verdiente.

Die Zeiten haben sich geändert, oh tempora, oh mores !

Klingeling, aufwachen bitte, und merket auf: Papier, auch solches wo da so Zeug von Rechtspflege drauf steht, ist geduldig. Sehr. Aber zu hart, sich damit gepflegt den Hintern wischen zu können.

Lesson learned.

Herzlicher Gruß,

der Lebemann

 
At 28 März, 2006 10:34, Anonymous Anonym said...

Da ich die juristische Fakultät selbst 3 Semester kennengelernt habe und auch diverse Juristen aus der Umgebung kenne, bin ich bei 2 Merkmalen bei der Masse der Juristen angekommen:

1. Geldgeilheit, größer als in jeder anderen Berufsgruppe / Branche. Ich denke, das dürfte nur von Politikern, der Mafia und Auftragsmördern übertroffen werden.

2. Sich bücken für alles und jeden, solange genug bezahlt wird. Die Rechtspflege und der Rechtsfrieden bleiben dabei auf der Strecke. Da gilt: der Anwalt treibt es mit jedem, solange der Preis stimmt - wenn es sein muß, auch ohne Gummi.

Im Übrigen gibt es für das Rechtswesen keine Institution des Verbraucherschutzes. Die Anwaltskammern sind reine Standes- und Pfründeorganisationen, denen das halb- bis voll-kriminelle Vorgehen der Mitglieder egal ist, solange es nicht publik gemacht wird und einen Schatten auf den gesamten Berufsstand wirft - z.B. das Stichwort "Abmahnunwesen" mal als Beispiel.

Leider habe ich bisher nur wenige Juristen kennengelernt, die wirklich wegen der Sache des Rechts mit Einsatz und Leidenschaft bei der Sache sind, ohne nur Gebührenschneiderei betreiben zu wollen. Es ist dringend an der Zeit, dass dieser Augiastall mal ausgemistet wird, z.B. durch eine entsprechende Modifikation des Berufsrechts und der Einrichtung einer neutralen Stelle für Verbraucher-/Mandantenschutz.

Und jeder, der meint, klagen zu wollen, sollte sich das 2 Mal überlegen: egal, wie es ausgeht, der Anwalt gewinnt immer - streiten sich zwei, so freut sich dieser als Dritter.

MfG

Daniel

 
At 06 Juli, 2009 09:07, Anonymous Anwalt said...

Hi,
Ich habe completey mit Ihren diesem Punkt, dass ein Fehler, zu glauben, dass nur ein Rechtsanwalt seinem Mandanten wurde committed.I denken Ein Teil des Körpers, die eine spezifische Funktion. Zum Beispiel, das Herz ist ein Organ.

 

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