Einstürzende Interessenkollisionen
Der Mensch ist gut, jedenfalls meistens.
Er bedarf trotz allen Freiheits- und Entfaltungsdranges daher des ständigen Lernens, sozialer Kontrolle und sogar gelegentlicher Mäßigung.
Nehmen wir einmal theoretisch an, Sie hätten in Bad Reichenhall die Statik für eine prima Eisporthalle errechnet. Weil ihre Kumpel dafür gesorgt haben, kassieren Sie in den Folgejahren auch noch das Geld für die Begutachtungsarbeiten. Ein sehr netter Bürgermeister stand dieser Kollision von Interessen nicht entgegen.
Nehmen wir dann zusätzlich an, völlig theoretisch, dass Ihnen damals einige schlimme Fehler unterlaufen sind, die beteiligte Baufirma (auch Kumpels) konnte damals zwar Material und Qualität sparen, aber diese Halle hätte, nunja, jedenfalls unter Anwendung aller Vorschriften, längst schon abgerissen werden müssen.
Aber Sie sind der Gutachter.
Würden Sie jeden erkennbaren Mangel unnachgiebig anprangern? Würden Sie bei anderen darauf vertrauen, dass sie eine Interessenkollision nicht zum eigenen Vorteil nutzen? Beim 15 überaus toten Menschen stellt sich die Frage, wer dafür konkret verantwortlich war. Die wirtschaftsnahe FAZ schreibt zum Thema:
"Für die Sicherheit eines bestehenden Gebäudes sei der Bauherr verantwortlich. (...) Der Präsident der Bundesvereinigung der Prüfingenieure, Hans-Peter Andrä, sagte, auch die Einstürze der Strommasten bei Unwettern zeigten, daß eine fortschreitende Privatisierung zusammen mit deregulativen Maßnahmen nicht funktionierten."
Öffentliches Interesse deckt sich nicht mit privatem Interesse, auch dann nicht, wenn das von anarchokapitalistischen Naivlingen geglaubt wird. Bei öffentlichen Gebäuden bzw. Gebäuden öffentlichen Interesses (z.B. Strommasten) sollte die laufende Begutachtung nicht mehr allein in die Hände der Bauherren gegeben werden.
Das ist die Lehre aus Bad Reichenhall.
6 Comments:
Für eine geschätzte Dachneigung von 30° oder weniger ist die Annahme von 150 kg/m² für die Schneelast nach heutiger Norm (DIN 1055-5 Stand Juli 2005) zu gering. Ohne Sicherheit liegt die Schneelast pro Quadratmeter Dachfläche mindestens bei 160 kg/m². Dabei wird noch Reit im Wink(e)l als Gebiet mit möglicherweise höherer Schneelast angegeben. Die alte Norm mit Stand vom Juni 1975 fordert maximal 117,5 kg/m² (wenn nicht, aufgrund überdurchschnittlicher Schneehöhen etwas anderes festgelegt wurde).
Da bleibt natürlich Spielraum für den Gutachter.
Unabhängig davon entscheidet selten der Bürgermeister wer welche Aufträge bekommt, sondern der Stadtrat. Es ist also eher eine Partei, die ihren Kumpels die Aufträge zuschanzt.
@Boche
Bitteschön präzis bleiben!
lch sprach im Plural von "anarchokapitistischen Naivlingen", nicht von einer Einzelerscheinung. In dieser Schuhsammlung mag sich also bedienen, wer noch nicht hat.
Was den eigentlichen Fall angeht, meine ich, dass ich ganz gut recherchiert habe. Dort, wo ich mich getäuscht haben sollte, bitte ich herzlich um inhaltliche Bemühung, wie es martin h. vorbildlich tat.
@martin h.
Danke für den Hinweis auf die Konstruktion!
Wie ich inzwischen herausgefunden habe, hatte - laut dem Architekten - die Konstruktion einen mehrfachen (!) Sicherheitsspielraum.
Ob sich damals der Statiker vertan hat, lässt sich damit einigermaßen ausschließen - wobei ich es immer noch für sehr unglücklich halte, dass der Baustatiker in Personalunion auch der Gutachter ist.
@All
Ohne das ständige Reinregnen, ohne die m.E. fehlerhafte Begutachtung im Jahr 2002 wäre es zu diesem Unglück meines Erachtens nicht gekommen.
Das ist der Punkt.
Und ich glaube durchaus, dass dies ein Beispiel für ein Interessenkollision ist. Diskutieren wollte ich allerdings den Umstand von Interessenkollisionen - unabhängig vom Fall. Ganz allgemein.
Es mag ja sein (oft ist es so), dass eine Kontrolle durch öffentliche Instanzen auch für Interessenkollisionen anfällig sein kann. Meine Frage war ganz offen gestellt und meine ordnungspolitischen Ideen schließen eine private Kontrollinstanz nicht aus - jedoch in Hinblick auf die Kontrollqualität zentral gesteuert, damit nicht einfach nur die lascheste kostensparendste Kontrolle gewählt wird.
Letzlich aber hat sich gezeigt, dass eine unabhängige (und öffentliche) Kontrollinstanz i.d.R. wirkungsvollere Kontrollen zulässt als eine Kontrolle, die durch Beteiligte oder gar den Kontrollierten (z.B. den Bauherrn) ausgewählt wird.
Wäre es ggf. besser, wenn der Gutachter per Zufallsprinzip aus der Region ausgewählt würde - und in bestimmter Häufigkeit (z.B. 15%) diese Begutachtungen wiederum gegengeprüft werden, damit die Begutachtungsqualität gewährleistet wird.
Immerhin gibt es in solchen Fällen ein starkes Interesse von Betroffenen (z.B. des Bauherren), auf das Gutachten Einfluss zu nehmen.
Oder ist das völig unrealitisch?
Wie sind Interessenkollisionen ordnungstheoretisch zu handhaben?
Auf diese Frage (nicht nur) hin würden mich z.B. Vorschläge von Boche, Stefanolix und/oder Rayson freuen.
Im Beitrag schreibst du "Nehmen wir einmal theoretisch an,...", im Kommentar schreibst du ..., dass der Baustatiker in Personalunion auch der Gutachter ist.". Was davon ist jetzt zutreffend, und wenn letzteres zutrifft, wo kann man es nachlesen (auch wenn esnicht im Netz steht, es z.B. Stadtratsprotokolle sind)?
Interessantes zur Statik steht beim BR: http://www.br-online.de/topthema/thema/eishalle-reichenhall/reichenhall-statik.xml
@martin h.
In erster Linie interessiert mich die allgemeine Frage nach dem Umgang mit Interessenkollisionen. Der aktuelle Fall ist hier nur ein Aufhänger. Wo ich mich vertan haben sollte, bitte ich um entsprechende Hinweise.
Was den konkreten Fall angeht: Ich halte es für denkbar, dass die Nähe des Gutachters, einmal zum Bauherren, andererseits auch zum Baustatiker (da: Personalunion) in Bezug auf das Gutachten von 2002 nicht günstig war.
Andere Meinungen?
Unabhängig von der Frage ob hier eine er per se nachteiligen Interessenskollision bei öffentlichen Bauaufträgen vorlag oder nicht, haben hier die leeren Kassen der Kommunen dazu geführt, dass Menschen gestorben sind. Wenn Geld da gewesen wäre, dann wären die Sanierungsentscheidnungen im Gemeinderat wohl schneller gefällt worden.
Das Entscheidende ist doch, dass die Antistaat-Bewegung dazu führt, dass die öffentliche Hand ihren Sorgfaltspflichten nicht mehr nachkommen kann. Unabhängig davon ob die Amtsträger ihre Ämter immer korrekt ausführen. Knappe Kassen und Privatisierung der Herstellung von Allgemeingütern führt zu einer mangelnden Versorung damit. Die Sicherheit öffentlicher Gebäude, die Stromversorgung sind davon betroffen aber auch die Aufrechterhaltung von Mobilität über ÖPNV um nur einige zu nennen. In den nächsten Jahren wird die Liste wohl wachsen.
@boche
mal drüber nachdenken, was unter einem Allgemeingut, bzw. Gemeingut verstanden wird.
Dann wird klar, warum es wenige Wessis, aber auch wenige Ossis gibt, die sich auf der Suche danach an Schaufenstern die Nase platt drücken.
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