Die Hypekiller sind zurück - Dotcomtod heißt jetzt Boocompany

Negative Unternehmensmeldungen mit eingebauter Großkotzigkeitsbremse
Ein paar Hinweise zum von mir (als Redaktionsexterner) im Voraus erahnten und zusammengefassten Redaktionsstatut, zu den Kriterien der Freischaltung der anonymen Hinweise:
- Das Unternehmen sollte eine gewisse Relevanz aufweisen
- Die Meldung muss wahr sein - darf nicht aus einem anderen Artikel kopiert werden
- Wenn der Meldung ein online verfügbarer Artikel zugrunde liegt, muss die Quelle direkt verlinkt werden
- Der Inhalt sollte möglichst unterhaltsam dargestellt werden, zwei Absätze Minimum
- Gut: Die Unternehmens-, Hintergrund- und Insiderinformationen mit alten Jubelmeldungen kontrastieren
- Gut: Amüsanter Ton. Dieser darf zudem brutal, zynisch und bösartig bis an die Grenze der Meinungsfreiheit gehen
- Bei Insider-Meldungen ohne Quellenangabe behält sich die Redaktion das Recht vor, nachzufragen oder anderweitig Informationen einzuholen
- Kommentare werden von den Nutzern eigenverantwortlich verfasst. Verantwortlich! Trolle werden entvokalisiert oder mitleidslos getötet
- Positive Unternehmens-PR ist als Meldung nicht zulässig. Im Kommentar kann jede Firma die Situation aus ihrer Sicht darstellen
- Gezielte Fehlinformationen über Konkurrenten führen u.a. zum Ausschluss
0 Comments:
Kommentar veröffentlichen
<< Home