10 Dezember 2007

Das Hessische Landesverfassungsgericht weist mit seiner aktuellen Urteilspraxis darauf hin, dass Landesverfassungsgerichte zumeist sehr minderwertig sind. Sie entsprechen in ihrer Funktionsweise eher Feierabendgerichten als einer wirklich kompetenten Verfassungsgerichtsbarkeit; dazu kommt, dass die Mehrheit der dort tätigen Richter sich im Zweitberuf bzw. als "Nebentätigkeit" als Lobbyist betätigen. Es spricht manches dafür, die Landesverfassungsgerichte vollständig aufzulösen und zum Ausgleich eine Länderkammer am Bundesverfassungsgericht einzurichten. Christian Rath formuliert in der TAZ sehr zurückhaltend, warum dieses Urteil ein schlechter Witz ist.