01 Juli 2008

Ich halte es für überaus überprüfenswert, ob das Handelsgericht in Paris von Geisteskranken geleitet wird. Nun ist es nicht so, dass der Handelskonzern Ebay meine volle Zuneigung besitzt, aber...

...wenn ein kleines Piss-Gericht in Frankreich meint, es dürfe die weltweiten Handelspraktiken von Ebay gerichtlich überprüfen - also nicht nur Geschäfte mit französischen Verbrauchern - so ist das bereits hochgradig pervers. Im Hintergrund steht der Luxuskonzern LVHM, der mittels dieses Gerichtes seine wettbewerbsfeindlichen und gegen Europarecht verstoßenden Geschäftspraktiken durchsetzen möchte.

Es fehlt nicht viel und Klagen wegen Handelsbräuche unter deutschen Handelspartnern werden demnächst in Nordkorea zur Entscheidung gebracht, z.B. wegen einer nach den Grundsätzen des Juche Sasang unzulässigen Anwendung des gregorianischen Kalenders. Das wäre in etwa das Gleiche.

Labels:

5 Comments:

At 01 Juli, 2008 09:59, Anonymous Anonym said...

Es ist schon bizarr. Nach dieser Logik müssten auch die Veranstalter von (gerade in Paris weit verbreiteten)Fohmärkten verurteilt werden, denn praktisch auf jedem Flohmarkt werden gefälschte oder zumindest möglicherweise gefälschte Markenartikel verkauft.
Schlimmer noch: Wenn ich es richtig verstehe, will LVHM *jeden* Verkauf ihrer Artikel außerhalb der von ihnen exclusiv dazu autorisierten Verkaufstellen unterbinden. Was strenggenommen heißt: auch jeder Verkauf von gebrauchten LVHM-Artikeln wäre untersagt. Was nicht nur nach EU-Handelsrecht unzulässig wäre, sondern auch das Recht, über persönliches Eigentum frei verfügen zu können, einschränkt. Da ist der Vergleich mit Nordkorea gar nicht mal so weit hergeholt.

 
At 01 Juli, 2008 10:14, Anonymous Anonym said...

Dieser Unsinn kommt nach den Absichten unserer selbsternannten EU-Avantgarde demnächst auch im Strafrecht auf uns zu.
Dann wirste auf einmal beim Frühstück verhaftet, weil irgendeine Dorfjury in den Highlands beschlossen hat, Du hättest eine Dir völlig unbekannte Dorfgrazie vergewaltigt.
Also besser immer zu Hause bleiben, und auf Vorladungen warten. Urteile und Verfahren in Abwesenheit müssen in Zukunft EU-weit vollstreckt werden, denn ich bezweifle, daß den Unsinn noch jemand stoppt. Unserer "Avantgarde" fehlt jede Fähigkeit zum Innehalten und Reflektieren.

 
At 01 Juli, 2008 13:27, Blogger John Dean said...

@ MartinM

Die Höhe der Strafe bemaß sich nicht etwa an Umsätzen mit Raubkopien bei französischen Verbrauchern (hier hätte LVHM auch einen aufwändigen Einzelnachweis zu erbringen), sondern es lag der Entscheidung des Gerichtes die schlichte Annahme zugrunde, dass jegliches (!) Handelsgeschäft bei Ebay mit den fraglichen Marken, dem der Konzern widerspricht (also: jedes) unzulässig sei. Man hat beim Gericht den Ebay-Umsatz mit entsprechenden Marken über Frankreich hinaus errechnet - und diesen als vollständig illegitim erklärt. Und man hielt sich für weltweite Handelsgeschäfte für zuständig, weil ja ein französischer Konzern betroffen sei...

Witzig ist auch die 100.000-Euro-Strafe des Gerichtes, die für Ebay pro Tag anfällt, wenn die fraglichen Marken weiterhin bei Ebay gehandelt werden sollten.

Das ist nichts weniger als ein Handelsverbot.

Es geht, genau wie Ebay richtig angemerkt hat, bei diesem Urteil höchsten am Rande um Raubkopien - die tägliche Strafzahlung bezieht sich auf jeglichen Handel.

@ califax

Ich spare nicht an Kritik, wenn es um die EU geht - aber das Urteil widerspricht, jedenfalls teils, den Absichten der EU-Avantgarde.

(im wesentlichen wohl deshalb, weil ein französisches Gericht diese Entscheidung fällte - und nicht etwa eine EU-Institution...)

Genau genommen, schlagen in der EU diesbezüglich sehr unterschiedliche Herzen. Unter der Maßgabe des "Schutzes von Marken" (diese sind gemäß EU-Vertrag vorrangig zu schützendes "geistiges Eigentum") wäre sowohl ein politisches Wollen in Richtung des pariser Handelsgerichtes möglich (der Bertelsmann-Lobbyist Elmar Brok wäre wohl begeistert über diese 1:1-Umsetzung u.a. des EU-Verfassungsvertrages), als auch die gegenteilige Auffassung, z.B. seitens der Wettbewerbsbehörde, die ja tatsächlich stärker vom Leitbild des freien Handels bestimmt ist.

Wenn aber "geistiges Eigentum" (also: auch Marken) zunehmend als eine Art ökonomisches Primärgut gilt, das vom Staat in jedem Falle zu schützen sei - und die Europa-Rechtsentwicklung geht ein gutes Stück in diese Richtung -, dann dürften sich derartige Urteile häufen.

Es bedeutet ja - das wäre die "Logik" - eine Einschränkung sog. geistigen Eigentums, wenn ein Händler entgegen der Lizenzbedingungen von LVHM seine Waren via Ebay verhökert.

Als "Raubkopie" gilt hier die regulär erworbene Originalware (!) des Händlers, der nach den Lizenzbestimmungen die Verfügungsgewalt über das Wirtschaftsgut verliert, sobald er gegen die ausgefeilten Marken-Lizenzbedingungen des Konzerns verstößt.

Aus Sicht der Eigentümer von Marken ist das sogar konsequent: Denn schließlich ist die vollständige Ausschöpfung der Marke gefährdet, beispielsweise, wenn Händler diese Markengüter frei anbieten könnten.

Soll nämlich eine Marke, bei jeder einzelnen Zielgruppe, den maximalen Ertrag ermöglichen, dann gefährdet ein freier Handel diese Zielsetzung.

Diese Sichtweise wiederum widerspricht u.a. den Graumarkt-Urteilen der Nationalstaaten und der EU.

Ich sehe darum (noch!) gute Aussichten für Ebay, diese Entscheidung zu revidieren.

Ich meine:

Der Trend ist eindeutig. Der Kampf um Immaterialgüterrechte wird mehr und zu einer zentralen Frage ökonomischer Freiheit.

 
At 01 Juli, 2008 19:00, Blogger Dominik Hennig said...

Gegen den ganzen Lizenzierungs- und Patentierungswahn gibt es aber eben nur eine Abhilfe: Anarcho-Kaptitalismus pur und zwar Rothbardian-leftlibertarian style!

Der Krieg gegen "Raubkopien" ist genauso wie der "war on drugs" und der "war on terror" ein Strukturmerkmal eines heraufdämmernden Faschismus!

 
At 01 Juli, 2008 22:31, Anonymous Anonym said...

Mir ging es weniger um Markenrecht. Hier sehe ich auch Probleme, die sich aber mit der Zeit durch Wahlen und Wahlkämpfe lösen lassen.
Das Problem ist die zunehmend unbeschränkte Zuständigkeit von Gerichten für das ganze EU-Gebiet, ohne das dies den unterschiedlichen Rechtssystemen in der EU gerecht würde.

 

Kommentar veröffentlichen

<< Home