26 August 2009

Felix von Leitner ist cool

Großes Lob an Fefe. Deshalb. Zwar war sein Vorschlag durchaus mangelhaft - aber er entfaltet eine sehr hüsche Wirksamkeit, obwohl er abgelehnt wurde. Tja, und ein zweiter Vorstoß (und dann ein dritter, vierter...) ist ja immer noch drin.

Wenn man als Sanktion zum Beispiel den Entzug der Fraktionszugehörigkeit einführen würde, oder eine kleine Geldstrafe - was dann? Ließe sich die Petition dann immer noch mit Verweis auf die Gewissensfreiheit ablehnen?

(eine Gewissensfreiheit, unter der seitens des Petitionsausschusses die "Freiheit" verstanden wird, sich sklavisch der Fraktionsdisziplin zu unterwerfen, und zwar auch dann, wenn die Fraktion gegen den Willen des abstimmenden Abgeordneten gegen die Verfassung arbeitet...)

P.S.

D
ieser Artikel von Heribert Prantl in den Blättern ist lesenswert - zur Zukunft der Presse.

2 Comments:

At 26 August, 2009 17:04, Anonymous Koogleblitz said...

Das Verfassungsgericht hat beschlossen, daß die Präambel des Grundgesetzes, wonach sich alle Deutschen in freier Selbstbestimmung eine Verfassung geben sollen, sich quasi ganz von selbst erfüllt hat. Freie Selbstbestimmung bedeutet eben mitnichten freie Abstimmung, auch wenn sich das so manche basisdemokratische Kanaille so richtig schön vorgestellt hatte.

Es liegt eine immens starke, normative Kraft des Faktischen in der zu konstatierenden stillschweigenden Zustimmung des deutschen Volkes. Gerade zu superplebiszitär! Allerdings nicht des ganzen Volkes und auch nur von 1949 - 1989. Und, ehrlich gesagt, jetzt kann man es ja zugeben, war es nur eine RIAS Lüge.

Ist aber erstens völlig egal, zweitens völlig legal: Sonst wäre der Verfassungsschutz doch längst eingeschritten, wozu haben wir den denn sonst?

 
At 26 Mai, 2011 17:12, Anonymous Buy Generic Viagra said...

verstanden wird, sich sklavisch der Fraktionsdisziplin zu unterwerfen, und zwar auch dann, wenn die Fraktion gegen den Willen des abstimmenden Abgeordneten gegen die Verfassung

 

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