31 März 2006

Hamburger Verfassungsgericht verhöhnt das Volk

Entgegen der aktuellen Berichterstattung in den Medien (z.B. hier, hier, hier oder hier) hat das Hamburger Verfassungsgericht den Angriff der Hamburger Regierungsparteien auf die Souveränität des Volkes im Wesentlichen bestätigt.

Demnach darf eine Regierung - auf dem Gesetzwege - der Bevölkerung das Sammeln von Unterschriften für Volksabstimmungen in der Öffentlichkeit verbieten! Für das reaktionäre - und m.E. verfassungsfeindliche - Hamburger Verfassungsgericht ist nicht etwa das Volk der Souverän, dem dann auch das Recht zusteht, für seine Belange die Straßen zu nutzen.

Wer regt sich bei solche Verhältnissen noch ernsthaft über Weißrussland oder Nordvietnam auf, wo wir doch vor der eigenen Tür genug zu tun haben?

4 Comments:

At 31 März, 2006 22:13, Anonymous Anonym said...

dean was ist mit klöwer?

 
At 02 April, 2006 00:54, Blogger John Dean said...

Nicht zuletzt hat Beust, der mit seinem besonderen und sehr politischen Verständnis von Freundschaft in der Hansestadt gerade Furore macht, sein Wort an die Bürger gebrochen, dass er nämlich beabsichtige, den Entscheid der Bürger zu achten.

 
At 02 April, 2006 00:55, Blogger John Dean said...

@Netbitch
Noch schöner wäre, wenn der Beust-Senat in 31 Tagen nicht mehr existieren würde...

 
At 23 Mai, 2006 11:57, Blogger John Dean said...

@"Unionsbuerger"
Themenfremde Beiträge werden hier von mir ganz nach Laune gelöscht.

Ihre Streitigkeit wegen einer Internetdomain mag ja hochspannend sein, aber definitiv nicht in diesem Kommentarstrang.

Spammen Sie bitte woanders!

 

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