23 Januar 2006

Schachmatt: Die Demokratie-Ferne der Oberschicht

J.R. vM schreibt in Bezug auf die Unerhörtheit, dass öffentlich relevante Inhalte seines nicht-privaten Rundbriefes kritisch in Blogs diskutiert wurden:

Gilt beim Artikel fünf des Grundgesetzes nur Absatz eins, der das Recht auf Meinungsfreiheit definiert, und nicht Absatz zwei, der dieses Recht einschränkt, wenn die persönliche Ehre verletzt wird? Kennt die Blogosphäre etwa keine Privatsphäre? Viele von Euch schreiben, ich hätte mit meiner Mail ein Eigentor geschossen. Okay, eins vielleicht. Aber wie viele Eigentore schießt ihr gerade, indem Ihr mein Schlagwort „Klowände des Internets“ teils empört, teils genüsslich aufgreift im Sinne eines Agenda Setting verbreitet?

Unglaublich: So sieht tatsächlich eine Entschuldigung seitens eines Oberschichtenvertreters aus. Er hält es für ein "Eigentor", wenn sein gegenüber Bürgern verächtlicher Spruch von der Klowand kritisch und öffentlich diskutiert wird.

Seltsam, oder?

Dann spricht er von seiner persönlichen Ehre. Huch? Wird seine Ehre angegriffen, wenn öffentlich wird, wie die Werberelite unseres Landes über die Bürger denkt? Nämlich so: "Was berechtigt eigentlich jeden Computerbesitzer, ungefragt seine Meinung abzusondern?".

Seltsam.

Rundbriefe, die sogar extern versandt wurden, sind keine "Privatsphäre". Wenn überhaupt: Geschäftsgeheimnis. In Betracht der Relevanz des Inhalts muss dieses hier gegenüber dem öffentlichen Interesse zurückstehen. Trotzdem behauptet er, seine "Privatsphäre" wäre missachtet worden.

Seltsam, oder?

Und dann wirft er kritischen Bürgern, welche Aufklärung in Bezug auf seine Bürger- und Demokratieverachtung leisten, "Agenda-Setting" vor. Holla, die Waldfee! Das ist besonders ulkig; gehört er nicht zu denjenigen, welche gegenüber den Bürgern tagein und tagaus ein verlogenes und manipulatives Agendasetting betreiben?